Die Grundregel
Bei Aufenthalten bis zu drei Monaten können EU-Bürger normalerweise mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in Portugal bleiben. Bei einem Aufenthalt über drei Monate hinaus wird die Registrierung relevant.
Wer normalerweise erfasst ist
Der CRUE-Weg gilt für EU-Bürger sowie für Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens, Andorras und der Schweiz.
Typische Profile
Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende, Rentner und finanziell eigenständige Einwohner können CRUE benötigen, wenn sie länger als drei Monate in Portugal leben.
Familienangehörige
EU-Familienangehörige können den Registrierungsweg für EU-Bürger nutzen. Familienangehörige aus Drittstaaten benötigen in der Regel einen anderen AIMA-Weg zur Aufenthaltskarte.
Wenn Sie nicht sicher sind
Ihre Staatsangehörigkeit, Familiensituation, Gemeinde und Ihr Adressnachweis bestimmen den praktischen Weg. Nutzen Sie den kostenlosen Vorab-Check, wenn Sie unsicher sind.
Prüfen Sie, ob CRUE auf Sie zutrifft
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation und die Gemeinde, wenn Sie sie bereits kennen.
Familiensituationen
Wenn Ihr Umzug Ehepartner, Kinder oder Angehörige aus Drittstaaten betrifft, kann der CRUE-Weg mit anderen Aufenthaltsdokumenten zusammenhängen.
Familienangehörige von EU-Bürgern
Verstehen Sie, wie Familiensituationen mit dem Aufenthaltsweg des EU-Bürgers in Portugal zusammenhängen.
Kinder von EU-Bürgern
Sehen Sie praktische Dokumentenfragen, wenn Kinder Teil des Umzugs sind.
Ehepartner aus Drittstaaten von EU-Bürgern
Warum ein Ehepartner aus einem Drittstaat CRUE nicht auf dieselbe Weise nutzt wie der EU-Bürger.
Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers
Ein verwandter Weg für Familienangehörige aus Drittstaaten von EU-Bürgern in Portugal.
Durchsuchen Sie die gesamte CRUE Portugal-Wissensbasis nach Dokumenten, Gemeinde, Familiensituation, Kosten und nächsten Schritten.
Alle CRUE-Leitfäden ansehen →Rechtlicher Rahmen
- AIMA, Certificado de Registo para Nacionais UE.
- gov.pt, Residir em Portugal, Abschnitt zu EU-Bürgern, die in Portugal leben.
- Lei n.º 37/2006, de 9 de agosto, in der aktuellen Fassung.