CRUE Portugal
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Portugiesische Staatsbürgerschaft nach 7 Jahren für EU-Staatsangehörige

Für EU-Staatsangehörige sind sieben Jahre ein wichtiger Meilenstein der Staatsbürgerschaftsplanung, aber keine Garantie der Staatsbürgerschaft.

Sieben Jahre sind die Aufenthaltszeitregel für EU-Staatsangehörige

Lei da Nacionalidade, Artigo 6.º, geändert durch Lei Orgânica n.º 1/2026, bezieht sich im Einbürgerungsweg auf mindestens sieben Jahre rechtmäßigen Aufenthalt für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und zehn Jahre für Staatsangehörige anderer Länder.

Es ist keine automatische Staatsbürgerschaft

Der Aufenthaltszeitraum ist nur eine Voraussetzung. Der Antragsteller muss auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, darunter Anforderungen in Bezug auf Alter, portugiesische Sprache und Kultur, Kenntnis von Rechten und Pflichten, Achtung demokratischer rechtsstaatlicher Grundsätze, straf- und sicherheitsbezogene Bedingungen sowie Fähigkeit zum Lebensunterhalt.

Warum das schon ab der CRUE-Phase wichtig ist

CRUE kann der erste formelle Aufenthaltsnachweis in Portugal werden. Eine saubere und konsistente Aufenthaltshistorie kann die spätere Planung von Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft leichter organisierbar machen.

Was früh geplant werden sollte

Bewahren Sie CRUE-Dokumente, Adresshistorie, Steuerunterlagen soweit relevant, Familiendokumente, Personenstandsdokumente und Übersetzungen auf. Langfristige Akten sind einfacher, wenn Unterlagen von Anfang an geordnet sind.

Benötigen Sie Unterstützung über CRUE hinaus?

Wenn Ihre Situation Familienangehörige, Verwandte aus Drittstaaten, Aufenthaltskarten, Daueraufenthalt, Staatsbürgerschaftsplanung oder andere portugiesische Dokumente betrifft, kontaktieren Sie uns und wir schlagen den passenden nächsten Schritt vor.

CRUE und der längere Weg zur Staatsbürgerschaft

CRUE verleiht für sich allein keine portugiesische Staatsbürgerschaft. Es kann ein Teil einer längeren Aufenthaltshistorie sein, aber Fragen zur Staatsbürgerschaft erfordern eine separate Prüfung.

Rechtlicher Rahmen

  • Lei n.º 37/81, de 3 de outubro, Lei da Nacionalidade, konsolidierte Fassung.
  • Lei da Nacionalidade, Artigo 6.º, geändert durch Lei Orgânica n.º 1/2026.
  • AIMA, Certificado de Registo para Nacionais UE, als erster Schritt der EU-Aufenthaltsregistrierung.

Frequently asked questions